Fotos von Kindern
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Hier finden Sie Informationen zu Urlaubsgesuchen sowie das entsprechende Formular. 
Achtung: Informationen zu Jokertagen finden Sie hier: Jokertage

Urlaube werden nur aus wichtigen Gründen gewährt. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Im Gesetz erwähnte wichtige Gründe sind
- Krankheiten
- Unfälle
- Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen

Das Weitere ist im angehängten Reglement über das Absenzenwesen geregelt.

Reichen Sie Urlaubsgesuche möglichst frühzeitig bei der Schulleitung ein:
(oder bei der Klassenlehrperson - zu Handen der Schulleitung)

  • Urlaube bis 2 Wochen: spätestens 2 Wochen vorher
  • Urlaube über 2 Wochen: spätestens 6 Wochen vorher


Gemäss kantonaler Regelung können an Thurgauer Schulen zwei JOKERTAGE pro Jahr bezogen werden. Es handelt sich dabei um Absenztage, welche nicht begründet werden müssen.
=> Klicken Sie hier für Informationen zu Jokertagen

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Reglement Absenzenwesen- Stand 2023-01.pdf)Reglement über das Absenzenwesen[Stand Jan. 2023]89 KB
Diese Datei herunterladen (13a_Urlaubsgesuch Schüler - Stand 2023-01.pdf)Formular Urlaubsgesuch - PDF[Stand Jan. 2023]34 KB
Diese Datei herunterladen (13a_Urlaubsgesuch Schüler - Stand 2023-01.doc)Formular Urlaubsgesuch - Word[Stand Jan. 2023]592 KB
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