Hier finden Sie Informationen zu Urlaubsgesuchen sowie das entsprechende Formular.
Achtung: Informationen zu Jokertagen finden Sie hier: Jokertage
Urlaube werden nur aus wichtigen Gründen gewährt. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Im Gesetz erwähnte wichtige Gründe sind
- Krankheiten
- Unfälle
- Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen
Das Weitere ist im angehängten Reglement über das Absenzenwesen geregelt.
Reichen Sie Urlaubsgesuche möglichst frühzeitig bei der Schulleitung ein:
(oder bei der Klassenlehrperson - zu Handen der Schulleitung)
- Urlaube bis 2 Wochen: spätestens 2 Wochen vorher
- Urlaube über 2 Wochen: spätestens 6 Wochen vorher
Gemäss kantonaler Regelung können an Thurgauer Schulen zwei JOKERTAGE pro Jahr bezogen werden. Es handelt sich dabei um Absenztage, welche nicht begründet werden müssen.
=> Klicken Sie hier für Informationen zu Jokertagen